|
![]() |
||
![]() |
|||
|
Die Ablauforganisation » Einrichtungen (erstellen und) sicher betreiben,
Die sichere Betriebssteuerung gehört zu den Pflichten des Unternehmers.
Bezogen auf die Betriebssteuerungspflichten bedeutet dies, dass es dem Unternehmer im Rahmen seiner Sicherungspflicht obliegt, Parallel dazu ist eine steigende Tendenz der Rechtsprechung ersichtlich, neben der begrenzten Gesellschaftshaftung auch eine unmittelbare Inanspruchnahme der Geschäftsführung bzw. -leitung und der Gesellschafter einer Unternehmung zuzulassen, die dann mit ihrem Privatvermögen haften.
Beim Unternehmer verbleibt trotz der Pflichtenübertragung die nicht übertragbare sogenannte „Allgemeine Oberaufsicht". Im Schadensfall ist somit die Nachweisführung dahingehend besonders wichtig, dass die Einhaltung bestehender Vorschriften durch Organisationsabläufe geregelt und
|
||
|